Überblick: Modelle flexibler Arbeitszeit

Die Arbeitszeit zu flexibilisieren, kann in drei Dimensionen erfolgen:

Dauer der Arbeitszeit
Die Arbeitszeitdauer bezeichnet das tarifliche bzw. vertraglich vereinbarte Arbeitszeitvolumen pro Tag oder Woche. Ein bestimmtes Zeitvolumen wird bei der Flexibilisierung entweder ausgeweitet wie bei der Mehrarbeit oder verringert wie bei Kurzarbeit oder Teilzeit. Die verkürzten oder verlängerten Arbeitszeiten sind jedoch in der Lage und Verteilung starr.

Lage der Arbeitszeit
Die Arbeitszeitlage bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen im Tagesverlauf die Arbeitszeit variiert werden kann. Sie wird durch Anfang und Ende definiert. Beispiele sind die Schichtarbeit oder die qualifizierte Gleitzeitarbeit.

Verteilung der Arbeitszeit
Die vereinbarte Arbeitszeit kann gleichmäßig und/oder ungleichmäßig flexibel verteilt sein auf einzelne Tage, Wochen, Monate oder Jahre. Derzeit am intensivsten diskutierte neue Formen sind: die Arbeitszeit- und Lernzeitkonten sowie die Vertrauensarbeitszeit.

Arbeitszeitmodelle

Wichtige Arbeitszeitmodelle sind:

Teilzeit
Beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit weniger Stunden als die Regelarbeitszeit der vergleichbaren Vollzeitkräfte, handelt es sich um Teilzeitarbeit. Die Verteilung der Arbeitszeit kann in sehr flexiblen Formen erfolgen (z.B. Viertagewoche). Rechtliche Regelungen finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bisher ist Teilzeitarbeit eine Frauendomäne.

Kurzarbeit
Wenn die Auftragslage eines Unternehmens aufgrund wirtschaftlicher Ursachen entweder vorübergehend oder längerfristig keine Auslastung der vollen Arbeitszeit erlaubt, kann der Arbeitgeber konjunkturelle Kurzarbeit oder Transferkurzarbeitergeld beantragen (siehe hierzu auch Glossar: Transfergesellschaften und Transferkurzarbeitergeld).

Mehrarbeit
Die Überschreitung der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit von (werktäglich) acht Stunden bzw. 48 Stunden wöchentlich wird auch als Mehrarbeit bezeichnet. Nach § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes sind diese zusätzlichen Stunden aufzeichnungspflichtig.

Gleitzeit
Gleitzeit findet sich bereits in vielen Unternehmen. Diese besteht aus einer festgelegten Kernzeit, für die eine allgemeine Anwesenheitspflicht gilt, und aus den Ein- bzw. Ausgleitspannen. Den Beschäftigten wird so die Möglichkeit gegeben, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in einem vorgegebenen Rahmen frei zu wählen. Die Zustimmung zur Gleitzeitarbeit ist sehr hoch.

Schichtarbeit
Die einzelnen Formen der Schichtarbeit unterscheiden sich durch die Zahl der zu arbeitenden Schichten und durch die Zeit, zu der gearbeitet wird. Der Einsatz erfolgt vor allem in so genannten Wechselschichtsystemen. Dabei kann es sich um Zweischichtsysteme (Früh- und Spätschicht) oder um Dreischichtsysteme (Früh-, Spät- und Nachtschicht) handeln.

Job-Sharing ("Arbeitsplatzteilung")
Bei diesem Arbeitszeitmodell teilen sich zwei oder mehrere Personen einen Arbeitsplatz. Die meist Teilzeitbeschäftigten bestimmen dabei die Lage und Verteilung der individuellen Arbeitszeit zum größten Teil in gegenseitiger Absprache.

Arbeitszeitkonto
In Zeitkonten können Zeitguthaben und Zeitdefizite in einem fest gelegten Umfang gebildet werden. Die Mehrzahl der Regelungen sieht Grenzwerte vor, die bei Zeitguthaben bzw. Zeit"schulden" nicht überschritten werden dürfen. Die Werte fallen je nach Tarifbereich sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von 40 bis 600 Plusstunden bzw. von 20 bis 170 Minusstunden. Die Ausgleichszeiträume für den Auf- und Abbau von Guthaben und Defiziten betragen zwischen drei Monaten bis zu zwei Jahren und mehr. Warnsysteme werden eingerichtet, um den Ausgleich rechtzeitig wahrnehmen zu können. Sehr oft ist eine regelmäßige (monatliche) Information der Beschäftigten über den Kontostand vorgesehen.

Langzeit- oder Lernzeitkonto
Das Langzeitkonto dient der Anpassung der Arbeitszeit an Schwankungen im Arbeitsanfall, das über die Jahresarbeitszeit hinaus gehen und sich über das gesamte Arbeitsleben ausdehnen kann. Die Plusstunden können dann für Lebensphasen genutzt werden, in der mehr Zeit für die Familie oder für Weiterbildung erforderlich ist. Bei Lernzeitkonten handelt es sich um Arbeitszeitkonten, deren an gesparte Zeitguthaben für betriebliche Weiterbildungszwecke verwendet werden. Die Guthaben können aus unterschiedlichen Quellen stammen. Gerade für hoch qualifizierte Tätigkeiten wird verstärkt über Langzeitkonten nachgedacht, um sie für Qualifizierung zu nutzen. Derzeit gibt es nur wenige Betriebe, die Lernzeitkonten anbieten. Problematisch können diese Regelungen werden bei individuellem Betriebswechsel oder Insolvenz/Schließung des Unternehmens.

Sabbatical
Freistellungsmodelle wie Sabbaticals ermöglichen zeitlich befristete Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit. Sie erlauben den Beschäftigten individuelle Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten, erfordern aber auch aktives Handeln bei der Durchsetzung im Betrieb. Die Verwendung kann frei gestaltet und mitten ins Erwerbsleben platziert werden; ein Sabbatical kommt so insbesondere im Lebenslauf wechselnden zeitlichen Bedürfnissen und Anforderungen entgegen.

Telearbeit
Die Entkoppelung des Arbeitsplatzes vom Unternehmen ist das wesentliche Merkmal der Telearbeit. Die Teleheimarbeit wird ausschließlich von zu Hause erbracht; die alternierende Telearbeit sieht Präsenztage im Unternehmen vor. Wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Arbeitsablauf ist die Einrichtung eines gut ausgestatteten Heimbüros (Home Office), das die Nutzung der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleisten muss.

Altersteilzeit
Diese besondere Form der Teilzeit soll den gleitenden Übergang in den Ruhestand fördern. Zielgruppe dieser Regelung sind Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Während der letzten Jahre der Erwerbstätigkeit wird die bisherige Arbeitszeit um die Hälfte reduziert, wobei allerdings durch finanzielle Aufstockungen 70% des ursprünglichen Nettoarbeitsentgeltes erreicht werden müssen. Praktiziert werden nach dem gleitenden Übergang auch die Blockmodellvariante und individuelle Freistellungsphasen. Das Altersteilzeitgesetz regelt die genauen Vorgehensweisen und legt fest, unter welchen Voraussetzungen noch bis zum Jahr 2009 die Altersteilzeit durch die zuständigen Agenturen für Arbeit gefördert werden kann. Besonders beliebt ist das Blockmodell, bei dem nach der Arbeitsphase ohne gleitenden Übergang die Freizeitphase folgt.

Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit bedeutet nichts anderes als den Verzicht, Arbeitszeit technisch zu erfassen, kein Aus- und Einstempeln mehr und auch kein Zeitkonto. Es werden lediglich Rahmendaten definiert, Ziele vereinbart und die zur Verfügung stehenden Ressourcen beschrieben. Innerhalb dieser Eckdaten haben die Einzelnen oder das Team ein hohes Maß an autonomer Gestaltungskompetenz. Wie vielfach zu recht angemerkt wird, setzt eigenverantwortliches Handeln aber auch die Möglichkeit voraus, die Rahmenbedingungen der Arbeit - z.B. Personalbemessung, Termine etc. - mitzubestimmen. Dies ist aber selten der Fall.

zeitautonome Arbeitsgruppe
In der zeitautonomen Arbeitsgruppe regeln die Mitglieder im Team Dauer und Lage ihrer Arbeitszeit in eigener Kompetenz. Der Kompetenzumfang ist unterschiedlich: Er kann von der einfachen Regelung individueller Anwesenheiten bis hin zur Bestimmung der täglichen Arbeitszeiten, der wöchentlichen Einsatzplanung, der Urlaubsplanung und der Arbeitszeitverteilung im Jahresverlauf reichen.